Wohnflächenverordnung
Wohnfläche nach WoFlV berechnen – auch unter Dachschrägen
Die Wohnflächenverordnung rechnet die Grundfläche eines Raums nach seiner lichten Höhe an. Im Grundriss-Werkzeug tragen Sie an der Traufwand Kniestock und Dachneigung ein; die Linien bei 1,00 m und 2,00 m lichter Höhe und die Wohnfläche rechnet es daraus.
Was die Verordnung regelt
- Lichte Maße – die Grundfläche wird „nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen“ ermittelt, ab der Vorderkante der Bekleidung (§ 3 Abs. 1 WoFlV). Das Werkzeug zieht dafür je Wandseite einen Innenputz ab (Vorgabe 1,5 cm, einstellbar).
- Lichte Höhe – Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe zählen voll, mit mindestens 1 m und weniger als 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht (§ 4 WoFlV).
- Balkone, Loggien, Dachgärten, Terrassen – in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte; unbeheizbare Wintergärten und ähnliche, nach allen Seiten geschlossene Räume zur Hälfte (§ 4 WoFlV). Das Werkzeug setzt 25 % als Vorgabe und lässt bis 50 % wählen.
- Was nicht zur Grundfläche gehört – unter anderem Schornsteine, Vormauerungen, freistehende Pfeiler und Säulen, wenn sie höher als 1,50 m sind und ihre Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt, Treppen mit über drei Steigungen samt Treppenabsätzen, Türnischen sowie Fenster- und offene Wandnischen nach den Maßgaben des § 3 Abs. 3 WoFlV.
- Geltung – die Verordnung gilt für die Wohnraumförderung (§ 1 Abs. 1 WoFlV). Viele Mietverträge und Wohnflächenangaben beziehen sich auf sie; welche Fläche ein Vertrag meint, sagt der Vertrag.
Beispiel: Zimmer unter einer 45°-Schräge
Lichte Maße 5,00 × 4,00 m, an der langen Wand ein Kniestock von 0,80 m und 45° Dachneigung, ohne Putzabzug wie im Lehrbuch. Bei 45° steigt die Decke je Meter Raumtiefe um einen Meter: 1,00 m lichte Höhe sind nach 0,20 m erreicht, 2,00 m nach 1,20 m.
| Bereich | Fläche | angerechnet | Wohnfläche |
|---|---|---|---|
| unter 1,00 m lichter Höhe | 1,00 m² | 0 % | 0,00 m² |
| 1,00 bis unter 2,00 m | 5,00 m² | 50 % | 2,50 m² |
| ab 2,00 m | 14,00 m² | 100 % | 14,00 m² |
| Summe | 20,00 m² | 16,50 m² |
Hinweise
- Unverbindliche Entwurfs- und Orientierungszeichnung. Ersetzt keine Bauvorlagen eines nach Landesbauordnung bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers.
- Maße sind Rohbaumaße. Vor Ausführung am Bau durch das Fachhandwerk zu prüfen. Toleranzen nach DIN 18202 bauseits beachten.
- Flächenermittlung nach WoFlV/DIN 277 ist ein rechnerisches Modell auf Basis der Nutzereingaben. Keine Haftung für mietvertragliche Flächenabweichungen.